Homepage Manfred Scherer

21. Dezember 2017

Warum der Keynesianismus der bessere Weg ist

2. September 2026

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Warum der Keynesianismus der bessere Weg ist

2. September 2026

Ein persönlicher Rückblick – und ein politisches Bekenntnis

Warum ich diesen Text schreibe

Auf meiner Homepage werde ich künftig immer wieder politische Texte veröffentlichen. Texte, die meine Haltung und meine Einschätzung zu Themen zeigen, die mir wichtig sind. Den Anfang macht dieser Text.

Mir ist bewusst, dass ich mit diesen Zeilen die Spitze meiner Partei nicht erreiche. Ich mache mir darüber keine Illusionen. Trotzdem ist es mir wichtig, öffentlich zu sagen, was ich denke. Nach 46 Jahren SPD-Mitgliedschaft nehme ich mir dieses Recht. Zu einer lebendigen Demokratie gehört, dass man seine Meinung offen vertritt, auch wenn sie unbequem ist und auch wenn sie an der Parteispitze wahrscheinlich ungehört bleibt.

„Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer.“

Willy Brandt, Grußbotschaft an die Sozialistische Internationale, 1992

Wie alles begann

Im Oktober 1980 bin ich in die SPD eingetreten. Ich war 21 Jahre alt, junger Beamter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück, politisch geprägt durch die Hunsrücker Friedensbewegung und mein gewerkschaftliches Engagement ab 1979 – insbesondere in der Jugend- und Bildungsarbeit.

Nach meinem Eintritt engagierte ich mich sehr stark im örtlichen Verband der Jungsozialisten. Die Juso-Arbeit hat mir politische Heimat und Sprache gegeben – und den Mut, Haltung zu zeigen.

Damals, Anfang der 80er, stand die SPD noch weitgehend hinter dem NATO-Doppelbeschluss. Die Nachrüstung wurde als Teil einer strategischen Notwendigkeit dargestellt – auch von Teilen der SPD-Führung. Doch es war auch die Zeit, in der sich innerparteilich immer mehr Widerspruch regte. Ein Widerspruch, den auch Willy Brandt mit seiner klaren Haltung unterstützte. Seine Mahnung, Frieden sei „nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts“, wurde für mich zu einem inneren Kompass.

Meine politische Sozialisierung war nie abstrakt. Sie war konkret, basisnah, geprägt von Gesprächen auf dem Hof mit Nachbarn, auf Demos, in Arbeitsgruppen.

Meine politische Prägung durch die Friedensbewegung war nicht folgenlos. In den frühen 1980er Jahren wurden wir im Hunsrück vom Verfassungsschutz beobachtet. Mein damaliger Vorgesetzter – ein überzeugter Militarist – machte mir regelmäßig Vorhaltungen über mein Engagement in der Friedensbewegung. Ich wurde ermahnt, gedemütigt, zum Teil regelrecht eingeschüchtert – aber ich ließ mich nicht beirren.

Noch im selben Jahr, 1980, erhielt ich im Rahmen meines dienstlichen Auftrags die Aufgabe, die ersten Geflüchteten aus Ghana aufzunehmen. Ich organisierte Unterkünfte, half bei Anmeldungen, Behördengängen und dem Ankommen im Alltag. Doch es blieb nicht bei Verwaltung. Ich begegnete Menschen mit schwierigen Fluchtgeschichten und lernte viel – über politische und wirtschaftliche Fluchtmotive, über Unsicherheit, über Hilflosigkeit und über stille Hoffnung. Aus der zunächst fachlichen Aufgabe entstanden echte Freundschaften.

Und diese Aufgabe blieb keine Ausnahme: Ab 1980 habe ich immer wieder Geflüchtete betreut, begleitet und unterstützt – oft über viele Monate hinweg. Diese Erfahrungen haben mich tief geprägt – menschlich und politisch.

Ich habe über Jahrzehnte in der Verwaltung gearbeitet – vom Sachbearbeiter über Büroleiter und Fachbereichsleiter bis zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen (2010 bis 2026). Parallel war ich ehrenamtlich aktiv – auf allen Ebenen der Partei: als Ortsvereinsvorsitzender, als SPD-Verbandsvorsitzender, als Juso-Unterbezirksvorsitzender, als Mitglied des SPD-Kreisvorstands sowie viele Jahre in der Kreistagsfraktion.

Ich war nie auf Karrieresuche. Ich habe Politik gemacht, weil ich Verantwortung übernehmen wollte. Weil ich überzeugt war – und bin –, dass Demokratie nicht vom Zusehen lebt, sondern vom Mitgestalten.

Sechs Entscheidungen, die ich nicht mittrage

1. Die Einschränkung des Asylrechts (1993)

Mit Artikel 16a GG wurde das individuelle Recht auf Asyl erheblich eingeschränkt. Die SPD stimmte dem sogenannten „Asylkompromiss“ zu. Für mich war das ein historischer Fehler. Ich kannte die Situation Geflüchteter aus erster Hand. Ich wusste, wie dringend sie Schutz suchten – nicht nur vor politischer Verfolgung, sondern auch vor Hunger, Instabilität und Perspektivlosigkeit. Die Aushöhlung des Asylrechts war für mich ein Bruch mit dem humanistischen Anspruch der Sozialdemokratie.

Der Asylkompromiss war kein Schlusspunkt, sondern ein Anfang. Er hat eine Logik etabliert, die bis heute nachwirkt: Das Grundrecht auf Asyl wird seither immer wieder als verhandelbar behandelt, je nach politischer Wetterlage. Die spätere Dublin-Regelung, die Debatten um Drittstaatenlösungen und die heutigen Rufe nach Zurückweisungen an der Grenze stehen alle in der Tradition von 1993. Wer einmal ein Grundrecht zur Verhandlungsmasse macht, muss sich nicht wundern, wenn andere es später weiter aushöhlen wollen. Genau das erleben wir seit über dreißig Jahren, in immer neuen Anläufen.

Meine Haltung: Asyl ist kein Gnadenrecht – es ist Menschenrecht.

Quellen zu Ziffer 1
– Bundeszentrale für politische Bildung: „Vor zwanzig Jahren: Einschränkung des Asylrechts 1993“, bpb.de.
– PRO ASYL: „30 Jahre Asylkompromiss – Ein Grundrecht wird ausgehöhlt“, proasyl.de.
– Deutscher Bundestag: Gesetzestext und Beratung zu Artikel 16a GG, 1993.

2. Der Große Lauschangriff (1998)

Als die SPD 1998 einer Grundgesetzänderung zustimmte, die akustische Überwachung privater Wohnungen ermöglichte, war für mich klar: Hier wird eine rote Linie überschritten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein zentrales Grundrecht – eine Konsequenz aus unserer Geschichte.

Auch 1998 war kein Einzelfall, sondern der Auftakt zu einer langen Reihe von Überwachungsgesetzen: die Vorratsdatenspeicherung, der Bundestrojaner, die biometrische Gesichtserkennung, zuletzt die auf EU-Ebene diskutierte Chatkontrolle. Jedes dieser Gesetze wurde mit Sicherheit begründet, und jedes Mal ist ein Stück Freiheit verloren gegangen, das sich nicht zurückholen lässt. Eine Partei, die 1998 die Wohnung fürs Abhören öffnete, hat es seither schwerer, bei der nächsten Überwachungsdebatte glaubwürdig Nein zu sagen. Das Bundesverfassungsgericht musste die Regelung 2004 in Teilen wieder einkassieren, weil sie den Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzte. Das zeigt, wie weit der Gesetzgeber damals gegangen war.

Meine Haltung: Bürgerrechte sind nicht verhandelbar.

Quellen zu Ziffer 2
– Bundeszentrale für politische Bildung: „Vor 20 Jahren: Grundgesetzänderung für den ‚großen Lauschangriff‘“, bpb.de.
– Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 3. März 2004, Az. 1 BvR 2378/98 u. a. (Großer Lauschangriff), bundesverfassungsgericht.de.

3. Die neoliberale Wende unter Rot-Grün (1998–2005)

Was als Modernisierungsprojekt verkauft wurde, entpuppte sich in weiten Teilen als sozialpolitischer Rückschritt. Die Hartz-Reformen, die Kürzungen im Arbeitslosengeld, die schärfere Gangart gegenüber Erwerbslosen – all das hat das Vertrauen in den Sozialstaat erschüttert.

Diese Jahre waren für mich die bitterste Phase meiner SPD-Mitgliedschaft. Die Politik der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder bedeutete nicht Erneuerung – sondern den Rückzug des Sozialstaats. Hier die zentralen Maßnahmen, die für mich mit einem Bruch sozialdemokratischer Identität verbunden sind:

Agenda 2010 und Hartz-Reformen

  • Hartz IV führte zur Absenkung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) auf Sozialhilfeniveau.
  • Einführung von Sanktionen und „Fördern und Fordern“-Logik – mit starkem Fokus auf Aktivierung und Druck auf Arbeitslose.
  • Ein-Euro-Jobs und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nahmen zu.
  • Spaltung in „gute Arbeit“ und „Aufstocker“.

Rentenreformen und Privatisierung

  • Kürzung des Rentenniveaus durch Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor (2001–2004).
  • Einführung der Riester-Rente als private Vorsorgelösung – mit öffentlichen Subventionen, aber wenig Wirkung für untere Einkommen.
  • Abkehr vom Prinzip der solidarischen Lebensstandardsicherung im Alter.

Privatisierung öffentlicher Infrastruktur

  • Teilprivatisierung von Autobahnen (öffentlich-private Partnerschaften, sog. PPP).
  • Privatisierung von Raststätten – weniger staatliche Kontrolle, schlechtere Versorgung, höhere Preise.
  • Reduktion staatlicher Aufgaben zugunsten „effizienter Märkte“.

Steuerpolitik zugunsten der Besserverdienenden

  • Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 % auf 42 %.
  • Unternehmenssteuersätze wurden massiv gesenkt.
  • Einführung der Abgeltungssteuer (unter Merkel, aber vorbereitet unter Schröder): Kapitaleinkünfte wurden pauschal besteuert – Entlastung für Vermögende.
  • Ergebnis: wachsende soziale Ungleichheit.

Gesundheitsreform und Eigenverantwortung

  • Praxisgebühr eingeführt.
  • Erhöhung der Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen.
  • Betonung der „Eigenverantwortung“ der Versicherten statt solidarischer Finanzierung.
  • Deutliche Belastung für Geringverdiener und chronisch Kranke.

Flexibilisierung des Arbeitsmarkts

  • Förderung von Leiharbeit und Werkverträgen.
  • Aufweichung von Tarifbindung und Kündigungsschutz.
  • Schaffung eines riesigen Niedriglohnsektors, den selbst internationale Organisationen wie die ILO kritisierten.

Meine Haltung: Diese sogenannte „Reformpolitik“ war in Wahrheit ein Frontalangriff auf den Sozialstaat. Ich habe in dieser Zeit oft über einen Austritt nachgedacht – und bin dennoch geblieben. Denn ich wollte das sozialdemokratische Erbe nicht denen überlassen, die es verraten haben.

Die Folgen wirken bis heute nach. Immer wenn über das Bürgergeld gestritten wird, über schärfere Sanktionen und angebliche „Totalverweigerer“, meldet sich die Logik von Fördern und Fordern zurück. Sie wurde nie wirklich überwunden, sie wird bei jeder Gelegenheit neu aufgelegt, unter wechselnden Regierungen und mit wechselnden Namen für dieselbe Grundhaltung: Misstrauen gegenüber denen, die auf den Sozialstaat angewiesen sind.

Quellen zu Ziffer 3
– Bundeszentrale für politische Bildung: „Die Agenda 2010: Eine wirtschaftspolitische Bilanz“, bpb.de.
– Bundeszentrale für politische Bildung: „Die Agenda 2010“, Reihe Deine tägliche Dosis Politik, bpb.de.

4. Die neue Aufrüstungsrhetorik (seit 2022)

Die sogenannte „Zeitenwende“ führte zu einer massiven sicherheitspolitischen Neuorientierung: Milliarden für Rüstung, Diskussionen über Wehrdienst, „Kriegstüchtigkeit“ als Zielbild.

Ich war und bin Teil der Friedensbewegung – und ich habe das „Manifest für den Frieden“ im Frühsommer 2025 unterzeichnet.

Meine Sorge um den Kurs in der eigenen Partei

Was mich zusätzlich erschrickt, ist die Wirkung der antirussischen Stimmung, die ich mittlerweile auch in meiner eigenen Partei wahrnehme. Wo früher Diplomatie und friedliche Koexistenz als sozialdemokratische Grundüberzeugung galten, meine ich bei manchen Genossinnen und Genossen inzwischen fast eine Sehnsucht nach der militärischen Konfrontation zu erkennen. Das ist mir fremd, und es widerspricht allem, wofür Willy Brandts Ostpolitik einmal stand.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Der Krieg in der Ukraine ist menschenverachtend. Er wurde von Russland begonnen. Abertausende Menschen sind gestorben, Städte sind zerstört, Millionen Menschen sind auf der Flucht. Daran gibt es aus meiner Sicht nichts zu relativieren.

Aber die Ursachen dieses Krieges liegen nicht allein bei Russland. Auch NATO und USA tragen an seiner Vorgeschichte Verantwortung. Diese Position vertreten auch der frühere EU-Kommissar und langjährige SPD-Politiker Günter Verheugen und die Diplomatin Petra Erler in ihrem Buch „Der lange Weg zum Krieg. Russland, die Ukraine und der Westen. Eskalation statt Entspannung“ (2023). Sie zeichnen nach, wie die NATO entgegen Zusagen aus der Zeit des Kalten Krieges immer weiter nach Osten erweitert wurde, und wie Teile der amerikanischen Politik das Ziel verfolgten, Russland dauerhaft zu schwächen. Sie berichten dazu unter anderem, dass sich der frühere US-Verteidigungsminister Robert Gates schon nach 1991 für eine dauerhafte Schwächung Russlands aussprach, damit es „nie wieder eine Bedrohung für den Rest der Welt darstellen“ könne (laut Buch, S. 58), und dass der Sicherheitsberater Zbigniew Brzezinski die Loslösung der Ukraine aus dem russischen Einflussbereich als Schlüssel sah, um die geopolitische Macht Russlands entscheidend zu schwächen (laut Buch, S. 60).

In einem Interview mit der Wochenzeitung der Freitag hat Verheugen seine Position so zusammengefasst: „Es wäre nicht zu einem Krieg gekommen, wenn wir eine inklusive europäische Sicherheitsordnung geschaffen hätten.“ Und weiter: „Seit vielen Jahren wurde systematisch das Feindbild Russland aufgebaut und gilt nun als Rechtfertigung für massive Aufrüstung.“ Zur Verhandlungsbereitschaft der russischen Seite sagte er im selben Gespräch: „An der Verhandlungsbereitschaft Putins habe ich keinen Zweifel. Allerdings werden seine Bedingungen, je länger der Krieg dauert, immer härter.“

Diese Einschätzung teile ich. Wer diesen Krieg verstehen und beenden will, muss beides gleichzeitig aushalten können: die klare Verurteilung des russischen Angriffs und die ehrliche Analyse der westlichen Mitverantwortung an der Eskalation davor. Wer nur das eine sagt und das andere verschweigt, wird weder der Wahrheit noch dem Frieden gerecht.

Meine Haltung: Sicherheit braucht mehr als Militär – sie braucht Diplomatie, Bildung und soziale Gerechtigkeit. Wer Diplomatie durch Feindbilder ersetzt, bereitet den nächsten Krieg vor, nicht den Frieden.

„Wo Hunger herrscht, ist auf die Dauer kein Friede.“

Willy Brandt, Rede vor der UN-Vollversammlung, New York, 1973

Quellen zu Ziffer 4
– Günter Verheugen, Petra Erler: „Der lange Weg zum Krieg. Russland, die Ukraine und der Westen. Eskalation statt Entspannung“, München 2023.
– der Freitag: „An Putins Verhandlungsbereitschaft habe ich keinen Zweifel“, Interview mit Günter Verheugen, freitag.de.
– Bundesregierung: Regierungserklärung zur „Zeitenwende“, 27. Februar 2022, bundesregierung.de.

5. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (2026)

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren und die Ausgaben zu begrenzen. Das Bundesgesundheitsministerium selbst beziffert das Sparvolumen für 2027 auf knapp 19 Milliarden Euro, Berechnungen aus dem Gesundheitswesen gehen von rund 12 Milliarden Euro allein bei den Leistungsausgaben aus. Bis 2030 sollen es in jedem Fall über 30 Milliarden Euro werden.

Das Ziel, stabile Beiträge, ist richtig. Das Problem ist, wer dafür bezahlt. Ein großer Teil der Lasten wird auf kranke und bedürftige Versicherte abgewälzt. Einige Beispiele:

  • Zuzahlungen für Medikamente: Sie steigen von 5 auf 7,50 Euro, die Höchstgrenze von 10 auf 15 Euro. Eine Erhöhung um 50 Prozent, die vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen und Dauermedikation trifft.
  • Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner: Ab 2028 werden 2,5 Prozentpunkte fällig. Ausnahmen gibt es nur für Eltern mit Kindern bis 12 Jahren und für pflegende Angehörige.
  • Gekürzter Bundeszuschuss: Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro. Das schwächt die Finanzbasis der Kassen zusätzlich.
  • Weniger Vergütung für Psychotherapie: Die extrabudgetäre Vergütung wird reduziert. Fachverbände warnen, dass sich die ohnehin langen Wartezeiten für Betroffene weiter verlängern.
  • Druck auf Krankenhäuser: Kostensteigerungen werden gedeckelt. Der Marburger Bund warnt vor einem unstrukturierten Abbau von Kapazitäten, gerade dort, wo die Versorgung schon jetzt knapp ist.
  • Weniger Information für Versicherte: Krankenkassen müssen künftig nicht mehr aktiv über Beitragserhöhungen informieren. Das schwächt faktisch das Sonderkündigungsrecht, weil viele Versicherte eine Erhöhung schlicht nicht mitbekommen.
  • Zahnersatz wird teurer: Ab 2027 sinkt der Festzuschuss für die Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent. Nur wer ein lückenloses Bonusheft über 5 beziehungsweise 10 Jahre vorweisen kann, bekommt 60 beziehungsweise 65 Prozent. Die Härtefallregelung für Geringverdiener bleibt zwar bestehen, das ändert aber nichts daran, dass die breite Mitte künftig deutlich mehr aus eigener Tasche zahlt.
  • Budgetierung ärztlicher Leistungen: Ab 2027 fallen mehrere bislang extrabudgetäre, also unabhängig von der Fallzahl garantiert vergütete Leistungen in das gedeckelte Praxisbudget, darunter ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Hygienezuschläge, dazu kommt die bereits erwähnte Kürzung bei der Psychotherapie. Zusätzlich entfällt die sogenannte TSVG-Vergütung, ein Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr für die Praxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt, dass dadurch rund 46 Millionen Behandlungsfälle im kommenden Jahr nicht mehr auskömmlich finanziert sind. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das im Zweifel längere Wartezeiten und weniger Termine, weil sich für Praxen jeder zusätzliche Fall finanziell weniger lohnt.
  • Einschränkung bei Vorsorgeuntersuchungen: Das Hautkrebs-Screening wird von einem pauschalen Anspruch alle zwei Jahre auf ein risikobasiertes Screening umgestellt. Wer künftig noch Anspruch hat, soll erst der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende 2027 festlegen. Bis dahin ist offen, wie viele Menschen aus der bisherigen Regelversorgung herausfallen.
  • Hürden bei der Cannabistherapie: Wer auf eine cannabisbasierte Therapie angewiesen ist, muss künftig erst einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel durchlaufen, bevor andere Optionen infrage kommen. Cannabisblüten sind ganz ausgeschlossen. Für chronisch kranke Menschen bedeutet das eine zusätzliche Wartezeit, bevor die für sie wirksame Therapie überhaupt möglich ist.
  • Pflicht zur Zweitmeinung: Ab 2028 wird vor bestimmten Operationen ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, verzögert aber auch notwendige Eingriffe zusätzlich.

Eine Entlastung gibt es auch: Der Bundeszuschuss für Menschen in der Grundsicherung wird dauerhaft erhöht. Das ist richtig, gleicht die Schieflage des Gesetzes aber nicht aus.

Meine Haltung: Ein Gesetz, das „Stabilisierung“ im Namen trägt, aber die Zuzahlungen für kranke Menschen um die Hälfte erhöht, ist kein stabiles, sondern ein unsoziales Gesetz. Wer wirklich stabile Beiträge will, muss bei den Kostentreibern ansetzen, bei Pharmapreisen, bei Strukturen, bei der Finanzierungsbasis der Krankenversicherung insgesamt. Nicht bei denen, die ohnehin schon krank oder bedürftig sind.

Das Abstimmungsverhalten der SPD

Was mich dabei besonders beschäftigt, ist das Verhalten meiner eigenen Partei. Beschlossen wurde das Gesetz von der Koalition aus Union und SPD, mit 318 Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen 284 Stimmen der Opposition, bei 4 Enthaltungen. Die SPD-Fraktion hat geschlossen mitgetragen, was Zuzahlungen für kranke Menschen um die Hälfte erhöht und Krankenkassen von der Pflicht befreit, ihre Versicherten aktiv über Beitragserhöhungen zu informieren.

Ich weiß, dass Regierungsverantwortung Kompromisse verlangt. Aber ein Kompromiss darf nicht bedeuten, dass die eigenen Grundwerte zur Verhandlungsmasse werden. Wenn eine sozialdemokratische Fraktion einem Gesetz zustimmt, das Kranke und Bedürftige stärker belastet als Gesunde und Vermögende, dann ist das kein Kompromiss mehr. Dann ist das ein Bruch mit dem, wofür diese Partei eigentlich steht.

Und dieser Bruch hat einen Preis. Jedes Mal, wenn die SPD in Regierungsverantwortung eine Politik mitträgt, die ihren eigenen Grundsätzen widerspricht, verliert sie an Glaubwürdigkeit, an Mitgliedern und an Vertrauen. Genau dieses Muster habe ich weiter oben bei der Agenda 2010 beschrieben. Es wiederholt sich, diesmal beim Gesundheitswesen. Wer sozialen Ausgleich predigt und im Bundestag das Gegenteil beschließt, muss sich über schwindende Wahlergebnisse nicht wundern. Die Menschen merken den Unterschied zwischen Worten und Abstimmungsverhalten sehr genau.

„Solidarität ist es vor allem, die den Schwachen zu mehr Freiheit verhilft.“

Willy Brandt, Abschiedsrede als SPD-Parteivorsitzender, 1987

Quellen zu Ziffer 5
– Bundesministerium für Gesundheit: „Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, Pressemitteilung, 10.07.2026, bundesgesundheitsministerium.de.
– Deutsches Ärzteblatt: „Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform“, aerzteblatt.de.
– Deutsches Ärzteblatt: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft: Was sich für Praxen ändert“, aerzteblatt.de.
– Marburger Bund: Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, marburger-bund.de.
– Der Paritätische Gesamtverband: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet“, der-paritaetische.de.
– now! Magazin (BFS health finance): „Diese Änderungen kommen auf Zahnarztpraxen und KFO-Praxen zu“, meinebfs.de.
– Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, bundesgesundheitsministerium.de.

6. Die Verfassungsänderung zum Untersuchungsausschuss-Quorum in Rheinland-Pfalz (2026)

Am 6. Mai 2026 hat der rheinland-pfälzische Landtag in einer Sondersitzung die Landesverfassung geändert. Betroffen ist Artikel 91, die Regel zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Bislang reichte ein Fünftel der Abgeordneten, also 20 Prozent, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Künftig braucht es ein Viertel, also 25 Prozent.

Im neuen Landtag mit 105 Sitzen bedeutet das: Statt bisher 21 Stimmen sind künftig 27 Stimmen nötig. Der Gesetzentwurf kam von SPD, CDU und Grünen, die meisten Abgeordneten der FDP schlossen sich an. Mit 79 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde die für eine Verfassungsänderung nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Dagegen stimmten die AfD und die Freien Wähler.

Der zeitliche Zusammenhang ist eindeutig. Die Änderung wurde kurz vor Ende der alten Wahlperiode beschlossen, unmittelbar vor dem Zusammentritt des neuen Landtags nach der Wahl vom 22. März 2026. Die AfD zog mit 24 von 105 Sitzen in den neuen Landtag ein. Unter dem alten Quorum von 21 Stimmen hätte sie allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Unter dem neuen Quorum von 27 Stimmen ist das nicht mehr möglich, weil sie dafür auf die Stimmen einer anderen Fraktion angewiesen wäre, etwa der Grünen mit 10 Sitzen, was politisch ausgeschlossen ist.

Die Befürworter argumentieren, das neue Quorum entspreche der Regelung im Bundestag und in sieben anderen Bundesländern und schütze die Funktionsfähigkeit des Parlaments vor Missbrauch. Die AfD nennt die Änderung „beschämend und undemokratisch” und hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bemerkenswert: Selbst die Grünen haben die Änderung, wie sie selbst sagten, nicht als „Rettungsanker für die Demokratie” bezeichnet.

Meine Haltung: Mit diesem Gesetz wurde unserer Demokratie nach meiner Überzeugung ein schwerer Schaden zugefügt. Die Landesverfassung wurde geändert, um einer bestimmten Partei, der AfD, gezielt ein Kontrollrecht zu nehmen, das ihr nach dem Wahlergebnis zugestanden hätte.

Der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Kontrollinstrument, das ein Parlament gegenüber einer Regierung hat. Deshalb ist er in fast allen Parlamenten bewusst als Minderheitenrecht ausgestaltet, nicht als Mehrheitsrecht. Eine Mehrheit, die eine Regierung stellt, braucht kein eigenes Minderheitenrecht, sie hat die Regierung ja bereits unter Kontrolle. Das Minderheitenrecht schützt die Opposition davor, dass eine Regierungsmehrheit sich selbst der parlamentarischen Kontrolle entzieht.

Genau dieses Prinzip wird hier verletzt, wenn die Mehrheit das Quorum in dem Moment anhebt, in dem eine unerwünschte Partei stark genug geworden ist, das bisherige Quorum allein zu erreichen. Dabei spielt keine Rolle, wie man zur AfD steht. Ich halte die AfD für eine Partei, die unserer Demokratie schadet, das sage ich klar. Aber genau deshalb darf man ihr nicht mit denselben Mitteln begegnen, die man ihr vorwirft. Wer Minderheitenrechte beschneidet, weil einem die Minderheit nicht passt, verändert die Spielregeln der Demokratie zulasten aller künftigen Minderheiten, nicht nur der aktuellen.

Das ist der eigentliche Grund, warum ich diese Verfassungsänderung für demokratiegefährdend halte. Nicht weil ich die AfD schützen will, sondern weil ich das Prinzip schützen will, dass Verfahrensregeln nicht nach der aktuellen politischen Wetterlage verändert werden dürfen. Heute trifft es die AfD. Morgen kann eine Mehrheit auf dieselbe Weise gegen jede andere unbequeme Minderheit vorgehen, auch gegen die SPD, wenn sie einmal in der Opposition ist. Wehret den Anfängen gilt nicht nur gegenüber Parteien, sondern auch gegenüber Methoden.

Ich hätte mir gewünscht, dass meine Partei in Rheinland-Pfalz diesen Weg nicht mitgeht. Der Kampf gegen die AfD wird nicht mit der Beschneidung parlamentarischer Kontrollrechte gewonnen, sondern mit besserer Politik und mit klaren Argumenten.

„Wir wollen mehr Demokratie wagen.”

Willy Brandt, Erste Regierungserklärung als Bundeskanzler, 1969

Quellen zu Ziffer 6
– Landtag Rheinland-Pfalz: „Quorum für Untersuchungsausschüsse steigt”, landtag-rlp.de.
– Berliner Zeitung: „Landtag in Rheinland-Pfalz beschließt Verfassungsänderung zum Nachteil der AfD”, berliner-zeitung.de.
– taz: „Verfassungsänderung: Mehr Hürden für Untersuchungsausschüsse in Rheinland-Pfalz”, taz.de.
– AK-Kurier: „Neue Hürde für Untersuchungsausschüsse im Landtag von Rheinland-Pfalz erhöht”, ak-kurier.de.

Rückblick mit Dankbarkeit – Kritik mit Haltung

Wenn ich im Oktober 2026 auf 46 Jahre SPD-Mitgliedschaft zurückblicke, dann tue ich das mit Stolz – aber nicht unkritisch. Ich bin geblieben, weil ich an den demokratischen Kern dieser Partei glaube. Aber ich bleibe nicht still, wenn sich dieser Kern zu verlieren droht.

Die SPD war immer dann stark, wenn sie unbequem war. Wenn sie für Grundrechte eintrat, während andere sie abbauten. Wenn sie für Frieden einstand, während andere aufrüsteten. Wenn sie Menschlichkeit über Stimmung stellte.

Ich habe in all den Jahren oft gehadert. In den Achtzigern, den Neunzigern und auch in den Zweitausender Jahren gab es immer wieder Momente, in denen ich an der Partei verzweifelt bin. Zwei Parteiausschlussverfahren wurden in den achtziger Jahren gegen mich beantragt, beide im Zusammenhang mit kommunalpolitischen Themen. Dank der Unterstützung einiger Genossinnen und Genossen sind beide Verfahren im Sande verlaufen. Auch das gehört zu meiner Geschichte in dieser Partei: Kritik war nicht immer willkommen, Widerspruch nicht immer gewollt.

Ich schreibe das nicht als rückwärtsgewandter Mahner, sondern als jemand, der sich tief verbunden fühlt mit dem ursprünglichen Selbstverständnis dieser Partei. Wenn ich 46 Jahre SPD-Mitgliedschaft feiere, dann nicht, weil ich allem zustimme, was sie heute tut – sondern weil ich den demokratischen Anspruch nicht aufgegeben habe, innerhalb der Partei für eine andere Richtung zu werben.

Ich will, dass die SPD wieder mehr ist als eine staatstragende Kraft. Ich will, dass sie wieder eine gestaltende Idee von Gesellschaft formuliert – mit Herz, mit Mut, mit Haltung.

Ich bleibe. Aber ich bleibe nicht leise. Denn Sozialdemokratie braucht Haltung – gerade in schwierigen Zeiten.

Ein letzter Gedanke

Die zuvor genannten Entwicklungen und politischen Entscheidungen sind für mich nicht nur persönliche Bruchlinien – sie sind aus meiner Sicht auch ein wesentlicher Grund für die heutigen schlechten Wahlergebnisse der SPD. Die Partei hat viele Mitglieder verloren, ebenso das Vertrauen von Millionen Wählerinnen und Wählern. Nicht, weil die Menschen Politik ablehnen – sondern weil sie das Gefühl haben, dass ihre Partei sich von ihren Grundwerten entfernt hat.

Wer soziale Gerechtigkeit predigt, aber neoliberale Politik umsetzt, verliert an Glaubwürdigkeit. Wer sich auf die Seite der Macht stellt, ohne Haltung zu zeigen, verliert an Kraft.

Ich bin überzeugt: Nur wenn sich die SPD wieder an ihre Wurzeln erinnert – an Solidarität, Frieden, soziale Gerechtigkeit und Bürgerrechte –, wird sie auch politisch wieder Tritt fassen.

Sprendlingen, im September/Oktober 2026

Manfred Scherer

© 2026 Manfred Scherer. Die Weiterverbreitung dieses Textes, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.

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