Meine Position: Warum der Keynesianismus der bessere Weg ist
2. September 2026Warum ich diesen Text schreibe
Auf meiner Homepage veröffentliche ich in loser Folge politische Texte, die meine Haltung zu Themen zeigen, die mir wichtig sind. Dieser Text ist einer davon.
Ich will damit zur Diskussion anregen, nicht die absolute Wahrheit verkünden. Es handelt sich um meine persönliche Meinung und Haltung zum Thema AfD-Verbot, begründet und mit Quellen unterlegt. Wer das anders sieht, darf das gerne mit mir diskutieren. Ich freue mich über den Austausch.
Ich lehne viele Positionen der AfD entschieden ab. Rechtsextremismus, die Spaltung der Gesellschaft und die Ausgrenzung von Menschen haben in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Das ist meine Überzeugung.
Trotzdem halte ich ein Verbot der AfD für den falschen Weg. Das will ich im Folgenden begründen und rechtlich einordnen.
1. Demokratie muss aushalten
Eine Demokratie lebt davon, dass sie auch unbequeme und radikale politische Kräfte aushält, solange sie nicht verfassungswidrig handeln. Das ist kein Zeichen von Schwäche. Es ist das Gegenteil.
Millionen Menschen wählen die AfD. Diese Menschen verschwinden nicht, wenn man ihre Partei verbietet. Ihre Überzeugungen, ihre Ängste und ihre Unzufriedenheit verschwinden erst recht nicht. Ein Verbot beseitigt keine Ursachen. Es verschiebt sie.
„Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.“
Rosa Luxemburg, Die russische Revolution, 1918
2. Das schärfste Instrument des Grundgesetzes
Ein Parteiverbot ist das härteste Mittel, das unsere Verfassung kennt. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes setzt dafür hohe Hürden, und das zu Recht. Entscheiden darf ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind nach Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Nicht die politische Stimmungslage entscheidet, sondern das Recht.
Wie hoch die Hürden liegen, zeigt die Geschichte. Bislang wurden erst zwei Parteien verboten, 1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD. Ein drittes Verfahren gegen die NPD scheiterte 2017 in der Sache. Das Bundesverfassungsgericht stellte zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD fest, verlangte aber zusätzlich das sogenannte Potenzialitätskriterium. Nötig sind demnach konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich durchsetzen kann. Der NPD fehlte dazu schlicht die politische Wirkmacht.
Genau diese Hürde macht ein Verbotsverfahren gegen eine im Bundestag vertretene, in Umfragen zweistellige Partei ungleich schwieriger und riskanter.
Meine Haltung: Eine Demokratie, die nur die eigene Meinung erträgt, ist keine starke Demokratie. Stark ist sie, wenn sie auch Gegner ihrer Ordnung mit deren eigenen Mitteln, dem Recht, in Schranken hält. Genau deshalb hat das Grundgesetz die Hürden für ein Parteiverbot bewusst so hoch gelegt: Es ist kein politisches Druckmittel für den Alltag, sondern für den äußersten Ausnahmefall gemacht.
Quellen zu Ziffer 2
– Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 21 Abs. 2 GG. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
– Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13 (zweites NPD-Verbotsverfahren), Pressemitteilung Nr. 4/2017. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
– Wikipedia, Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Übersicht zu Antragsberechtigung und historischen Parteiverboten. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_21_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
3. Ein gescheitertes Verfahren wäre ein Desaster
Ein gescheitertes Verfahren gegen die AfD wäre politisch folgenreich. Es würde der Partei enormen Auftrieb geben, das Vertrauen in den Rechtsstaat schwächen und ihre Opfererzählung über Jahre befeuern. Wer die AfD schwächen will, darf ihr dieses Geschenk nicht machen.
4. Politisch stellen, nicht juristisch ausschalten
Wer Millionen Wählern ihre Partei verbietet, beseitigt nicht die Ursachen ihrer Unzufriedenheit. Die AfD muss politisch gestellt werden, mit besseren Argumenten, mit glaubwürdigen Lösungen, mit einer Politik, die die Menschen wieder erreicht. Demokratie lebt vom besseren Argument, nicht vom staatlichen Eingriff in den politischen Wettbewerb. Wenn es nicht gelingt, AfD-Wählerinnen und Wähler zu überzeugen, ist das unser Problem, nicht eines, das ein Gericht lösen kann.
Meine Haltung: Ein politisches Risiko dieser Größenordnung darf man nicht aus Symbolpolitik eingehen, wer ein Verbotsverfahren anstrengt, muss sich seiner Sache sehr sicher sein. Die bessere Antwort auf die AfD ist ohnehin nicht der Ruf nach dem Gericht, sondern bessere Politik. Wer den Rechtsstaat für sich in Anspruch nimmt, muss auch mit ihm gewinnen wollen, nicht an ihm vorbei.
5. Rechtsstaatliche Maßstäbe gelten für alle
Rechtsstaatliche Grundsätze dürfen nicht davon abhängen, wen sie gerade treffen. Wenn demokratische Regeln gegenüber einer ungeliebten Opposition aufgeweicht werden, besteht die Gefahr, dass diese Instrumente eines Tages gegen andere eingesetzt werden. Das ist kein theoretisches Risiko. Es ist eine historische Lehre.
6. Der aktuelle Stand
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist ein ernstzunehmendes Signal. Zur Einordnung gehört aber dazu, dass diese Einstufung keine automatische Bindungswirkung für ein Verbotsverfahren hat. Der Verfassungsschutz prüft nach eigenen, niedrigeren Maßstäben, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Für ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht gelten die strengeren Maßstäbe aus Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz, einschließlich des Potenzialitätskriteriums.
Im Januar 2025 debattierte der Bundestag zwei Anträge zu einem möglichen Verbotsverfahren, kam wegen der vorgezogenen Neuwahl aber nicht mehr zu einer Abstimmung. Nach meinem Kenntnisstand hat bislang keines der drei antragsberechtigten Organe tatsächlich einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Meine Haltung: Rechtsstaatliche Maßstäbe dürfen nicht davon abhängen, wen sie gerade treffen, wer sie je nach politischer Wetterlage auslegt, untergräbt genau die Ordnung, die er zu schützen vorgibt. Und eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist ein wichtiges Warnsignal, aber kein Ersatz für ein rechtsstaatliches Verfahren. Beides sollte man nicht miteinander verwechseln.
Quellen zu Ziffer 6
– Legal Tribune Online, Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein, Mai 2025. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/afd-einstufung-rechtsextremistisch-bfv-verfassungsschutz
– Verfassungsblog, Gesichert rechtsextremistisch, gesichert verboten? Was die Einstufung der AfD für ein mögliches Parteiverbot bedeutet. https://verfassungsblog.de/afd-einstufung-parteiverbot/
– Deutscher Bundestag, Debatte zu AfD-Verbotsanträgen, 30. Januar 2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-afd-1042014
– Correctiv, Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbotsverfahren, Stand April 2026. https://correctiv.org/aktuelles/debatte-um-afd-verbot/2026/04/15/alle-wichtigen-dokumente-zum-moeglichen-afd-verbot/
Meine Überzeugung
Ich lehne die Politik der AfD in weiten Teilen entschieden ab. Aber ich stehe ebenso klar dafür, dass demokratische Regeln auch dann gelten müssen, wenn es unbequem ist.
Ein Parteiverbot darf kein politisches Instrument gegen einen unliebsamen Gegner sein. Es darf nur dann eingesetzt werden, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind und das Bundesverfassungsgericht dies feststellt. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz ersetzt diese Prüfung nicht.
Wenn der Rechtsstaat seine eigenen Grundsätze aufgibt, um eine Partei zu bekämpfen, die er für gefährlich hält, schadet er dem Vertrauen in die Demokratie mehr, als er der AfD schadet. Unsere Demokratie ist stark, wenn sie sich an ihre eigenen Regeln hält.
„Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, abgesehen von allen anderen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert wurden.“
Winston Churchill, Rede im britischen Unterhaus, 11. November 1947
Ich freue mich, wenn dieser Text zum Nachdenken und zum Gespräch anregt, auch und gerade mit denen, die anderer Meinung sind.
Sprendlingen, im September 2026
Manfred Scherer
© 2026 Manfred Scherer. Die Weiterverbreitung dieses Textes, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.

