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Die Reform gibt BND und Verfassungsschutz Befugnisse zum heimlichen Eingreifen. Die Geschichte dieser Behörden spricht dagegen.
Zuerst veröffentlicht am 28. Oktober 2026
Warum ich diesen Text schreibe
Die Bundesregierung will die Nachrichtendienste umbauen. Aus Diensten, die beobachten, sollen Dienste werden, die eingreifen. Der Entwurf (Bundestagsdrucksache 21/7868) hat mehr als 700 Seiten. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ich will keine stärkeren Dienste. Ich will wissen, warum man Behörden mehr Macht gibt, deren Fehler bis heute nicht aufgearbeitet sind. Und ich stelle die Frage, ob wir den Verfassungsschutz in seiner heutigen Form überhaupt brauchen.
Keine heimlichen Eingriffe ohne Rechtsschutz. Keine neuen Befugnisse, bevor die alten Fehler aufgearbeitet sind. Eine Kontrolle, die sich durchsetzen kann.
Einleitung
Am 12. August 2026 hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Er ersetzt das Bundesnachrichtendienstgesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz und schafft ein eigenes Gesetz für den Unabhängigen Kontrollrat. Der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 erstmals beraten. Der Innenausschuss hat am 12. Oktober 2026 Sachverständige angehört. Beschlossen ist noch nichts. Ich gehe auf die Punkte ein, die mir am wichtigsten sind, und stelle sie neben Beispiele aus der Geschichte dieser Behörden und aus meinem eigenen Leben.
1. Aus Diensten, die beobachten, werden Dienste, die eingreifen
Bisher sammeln die Dienste Informationen. Künftig sollen sie eingreifen dürfen. Der Bundesinnenminister sagte es in der ersten Lesung so.
„Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Bundestag, 24. September 2026
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll nach den §§ 59 ff. des Entwurfs zum Bundesverfassungsschutzgesetz heimlich Datenverkehr umleiten, Übertragungsinhalte verändern, falsche Informationen streuen und gespeicherte Daten löschen oder verfälschen dürfen. Die Betroffenen erfahren davon nichts. Sie können sich deshalb nicht wehren. Der Mainzer Professor Matthias Bäcker sagte dazu in der Anhörung:
„So etwas macht ein Rechtsstaat nicht.“
Matthias Bäcker, Anhörung im Innenausschuss, 12. Oktober 2026
Er habe in seiner Tätigkeit als Gutachter noch keine Vorschrift gesehen, die er für so offensichtlich verfassungswidrig halte. Der BND soll im Ausland sabotieren dürfen. Als mögliches Beispiel wurde in der Anhörung sogar die Entführung von Menschen genannt.
Quellen zu Ziffer 1
2. Beispiel NSU. Der Dienst und seine Spitzel
Tino Brandt führte in Thüringen den „Thüringer Heimatschutz“, aus dem das spätere NSU-Trio hervorging. Er war gleichzeitig eine bezahlte Quelle des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Decknamen Otto. Nach eigener Aussage nutzte er das Geld, um die Szene aufzubauen. Abgeordnete hielten im Untersuchungsausschuss fest, dass gegen ihn mehr als 30 Ermittlungsverfahren liefen. Ein früherer Führungsbeamter räumte ein, dass der Dienst im Prinzip nicht wisse, was seine Quellen mit dem Geld machen.
Über vierzig Informanten werden heute im Umfeld des NSU vermutet. Sieben Tage nachdem der NSU aufgeflogen war, wurden im Bundesamt am 11. November 2011 Akten von Quellen aus der „Operation Rennsteig“ vernichtet. Ein Referatsleiter hatte es angeordnet. Der damalige Präsident des Bundesamtes, Hans-Georg Maaßen, nannte das später eine historische Zäsur. Der Bundestag fand zwar keine Belege, dass das Amt vor November 2011 vom NSU wusste. Seine Zusammenfassung hält es aber für sehr wahrscheinlich, dass einzelne Informanten Bescheid wussten. In Kassel war im April 2006 ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes im Internetcafé, als Halit Yozgat erschossen wurde.
Das ist kein Randproblem. Wer Spitzel führt, die Teil der Szene sind, schützt sie am Ende. Das ist meine Einschätzung. Mehr Befugnisse lösen das nicht.
Quellen zu Ziffer 2
- Deutscher Bundestag, Bilanz des NSU-Untersuchungsausschusses 2017
- Deutscher Bundestag, hib vom 28. Februar 2013
- Deutscher Bundestag, hib vom 17. Februar 2017
- Deutsche Welle, „Der Verfassungsschutz und seine Skandale“
3. Beispiel Gössner. 38 Jahre Überwachung ohne Grund
Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde von 1970 bis 2008 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht. Die Akte hatte mehr als 2000 Seiten. Als besonders verdächtig galt, dass er in der Redaktion einer geheimdienstkritischen Zeitschrift saß. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte 2011 die gesamte Überwachung für rechtswidrig und unverhältnismäßig. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das 2018.
Der Fall zeigt, wie Dauerbeobachtung funktioniert. Der Betroffene erfährt erst nach Jahrzehnten davon. Er braucht fünf Jahre Prozess, um Recht zu bekommen. Ein Amt, das so mit einem Anwalt umgeht, bekommt von mir keine Vollmacht für heimliche Eingriffe.
Quellen zu Ziffer 3
- taz, „Verfassungsschützer verstoßen gegen Verfassung“
- Humanistische Union, Pressemitteilung zum Urteil
4. Beispiel Radikalenerlass. Die Lehre aus der eigenen Geschichte
Am 28. Januar 1972 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden per Regelanfrage vom Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue geprüft. Nach Schätzungen gingen von 1972 bis 1991 bis zu 3,5 Millionen solcher Anfragen bei den Ämtern ein. Es soll rund 11.000 Verfahren gegeben haben. Etwa 80 Prozent der Betroffenen waren angehende oder aktive Lehrerinnen und Lehrer. Die genauen Zahlen sind umstritten. Andere Quellen nennen deutlich weniger Anfragen und Entlassungen.
Der Verfassungsschutz lieferte die Erkenntnisse, die Behörden entschieden darauf. Wer DKP-Mitglied war, hatte kaum eine Chance. Die niedersächsische Lehrerin Dorothea Vogt wurde deshalb entlassen. 1995 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass das ihre Menschenrechte verletzte, ihre Meinungsfreiheit und ihre Vereinigungsfreiheit, und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstieß. Willy Brandt nannte den Beschluss später einen Irrtum. In der SPD war er von Anfang an umstritten. Die Regelanfrage wurde in den Ländern nach und nach abgeschafft.
Ich war schon in meiner frühen Jugend gegen die Berufsverbote für DKP-Mitglieder. Ich fand es in einer Demokratie unwürdig, so mit Andersdenkenden umzugehen. Besonders schmerzlich war für mich, dass die SPD das mittrug. Daran erinnere ich mich bis heute.
Die Lehre ist einfach. Was ein Geheimdienst heimlich zusammenträgt, kann der Betroffene nicht prüfen. Trotzdem hängen daran Berufe, Existenzen und Ruf. Heute geht es nicht mehr um Regelanfragen, sondern um heimliche Eingriffe. Der Radikalenerlass ist Vergangenheit und muss es bleiben. Dafür müssen wir jetzt sorgen und nicht später wieder von einem Irrtum sprechen.
Quellen zu Ziffer 4
- Bundeszentrale für politische Bildung, „Vor 50 Jahren: Radikalenerlass“
- vorwärts, „50 Jahre Radikalenbeschluss. Als Willy Brandt irrte“
- Bundestagsdrucksache 20/369
5. Meine eigene Erfahrung. Hunsrück, ab 1981
Ab 1981 war ich in der Friedensbewegung im Hunsrück aktiv. Ich war Sozialdemokrat und habe an Veranstaltungen gegen die Aufrüstung der NATO teilgenommen und sie mit organisiert. Wir nahmen unsere demokratischen Rechte in Anspruch, mehr nicht. Mit uns demonstrierten Christen, Marxisten und Kommunisten. Uns einte ein Ziel, eine friedliche Existenz.
Immer wieder gab es Kontakte mit dem Verfassungsschutz, die wir nicht wollten. Uns war bekannt, dass das Amt Spitzel in die Bewegung eingeschleust hatte. Später bestätigte mir das ein Beamter bei der Kreisverwaltung in Simmern. Den Namen des Spitzels wollte er mir nicht nennen. Wir hatten keine Angst, weil wir nichts Verfassungsfeindliches vorhatten. Unangenehm war es trotzdem. Manchmal sprach man etwas nicht aus, weil man fürchtete, abgehört zu werden.
Später erfuhr ich, was dahinter steckte. Die CDU-Fraktion der Verbandsgemeinde Simmern hatte beantragt, mich wegen meines Engagements in der Friedensbewegung als Beamten aus dem Dienst zu entlassen. Mein damaliger Dienstherr stellte daraufhin eine Anfrage beim Verfassungsschutz im Innenministerium in Mainz. Er nahm sogar vor Ort Einsicht in meine Akte. Dort stand nichts, was auch nur im Ansatz den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit hätte begründen können. Man verdächtigte uns, Agenten des Ostblocks zu sein. Das war Unsinn. Der Antrag der CDU-Fraktion lief ins Leere, weil mir nachweislich nichts vorzuwerfen war.
Für mich ging es gut aus. Ob es ebenso gut ausgegangen wäre, wenn in der Akte ein paar unscharfe Einträge gestanden hätten, weiß ich nicht. Die Erfahrung prägt mich bis heute.
Mein Fall ist nicht spektakulär. Aber er zeigt, wie so etwas auch ohne Erlass funktioniert. Es genügt der Verdacht aus der Teilnahme an einer Demonstration, eine Behörde mit einer Akte und jemand, der daraus politisch etwas machen will. Dann muss ein Beamter um seinen Beruf fürchten. Mit den neuen Befugnissen wäre so etwas leichter und unsichtbarer. Das ist meine Einschätzung.
6. Beispiel BND. Karlsruhe musste eingreifen
Am 19. Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslandsüberwachung des BND für grundrechtswidrig (1 BvR 2835/17). Geklagt hatten Reporter ohne Grenzen, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und mehrere Journalisten. Es fehlten unter anderem Schutzvorkehrungen für Journalisten und Anwälte. Das Gesetz war erst Ende 2016 nach den Snowden-Enthüllungen reformiert worden. Beide Organisationen haben nach Berichten erneut Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingelegt. Der Gesetzgeber hat also nicht aus eigener Einsicht korrigiert. Es brauchte Klagen.
Quellen zu Ziffer 6
7. Die Kontrolle ist schwächer, als sie klingt
Der Unabhängige Kontrollrat soll alles richten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann nennt Schwächen. Das Gremium hat keine durchsetzbare Rechtsposition, wenn ihm ein Dienst Akten verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hat das am 4. März 2026 für die Behörde des Datenschutzbeauftragten entschieden (6 A 2.24). Bundesinnenministerium und Kanzleramt können öffentliche Berichte untersagen. Im Spannungsfall, im Verteidigungsfall und in einem neuen „Feststellungsfall“ kann auf Dokumentation weitgehend verzichtet werden. Eine Aufarbeitung durch einen Untersuchungsausschuss wäre dann kaum möglich. Aus meiner Sicht ist das genau die Lücke, die der NSU-Skandal gezeigt hat.
Quellen zu Ziffer 7
8. Wer steuert diese Behörden in zehn Jahren?
Befugnisse bleiben, Regierungen wechseln. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt, ein Gesetz müsse Grundrechte auch bei einer autoritären Regierung schützen. Das ist keine Theorie. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 vorläufig untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen (13 L 1109/25). Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Einstufung des sächsischen Landesverbands bestätigt. Gerichte korrigieren hier in beide Richtungen. Das zeigt, wie viel Deutungsmacht in diesen Ämtern liegt. Wer sie heute stärkt, gibt sie auch künftigen Regierungen in die Hand.
Quellen zu Ziffer 8
9. Brauchen wir den Verfassungsschutz?
Die Frage ist erlaubt. In den NSU-Ausschüssen schlugen die Grünen vor, das Bundesamt durch eine Behörde für Gefahren- und Spionageabwehr zu ersetzen. Die Linke wollte es auflösen und durch eine Bundesstiftung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ersetzen. Eine Mehrheitsmeinung ist das nicht.
Meine Antwort ist diese. Terrorabwehr und Spionageabwehr gehören in die Hand von Polizei und Staatsanwaltschaft, mit Richtervorbehalt und offenem Rechtsschutz. Die Beobachtung von Extremismus gehört in eine transparente, wissenschaftlich arbeitende Stelle ohne Spitzelsystem. Einen Inlandsgeheimdienst, der selbst handeln darf, brauchen wir nicht.
Quellen zu Ziffer 9
10. Was dagegen spricht
Das gehört dazu. Die Regierung nennt Cyberangriffe, Sabotage und Spionage. Mehrere Sachverständige halten die Reform für überfällig und verweisen auf Urteile aus Karlsruhe. Erfolge der Dienste sind schwer zu belegen, weil sie selten öffentlich werden. Das ist ein Teil des Problems, aber auch ein Grund, warum ich ihnen keinen Missbrauch pauschal unterstelle.
Quellen zu Ziffer 10
Meine Haltung: Ich will keinen Geheimdienst, der heimlich handelt, Spitzel bezahlt und sich später nicht erinnern kann. Ich will, dass der Staat offen handelt und sich vor Gerichten rechtfertigen muss.
Schlussfolgerung
Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass der Staat mehr im Verborgenen tut. Sie entsteht durch Behörden, die kontrolliert werden und Fehler zugeben. Ein Amt, das Akten vernichtet, nachdem der NSU aufgeflogen ist, hat sich Vertrauen nicht verdient. Ich erwarte vom Bundestag, dass er diesen Entwurf nicht beschließt, bevor das aufgearbeitet ist. Der Radikalenerlass war ein Irrtum, das hat Willy Brandt selbst gesagt. Ich will nicht, dass wir den nächsten begehen.
Meine Forderung
Ich fordere, dass die heimlichen Schutzmaßnahmen des Verfassungsschutzes im Inland ersatzlos gestrichen werden.
Ich fordere, dass das Parlament vor jeder operativen Maßnahme des BND zustimmt.
Ich fordere, dass vor jeder Ausweitung eine unabhängige Aufarbeitung steht. Dazu zählen das System der Vertrauenspersonen, die Aktenvernichtung von 2011, die Fälle rechtswidriger Dauerbeobachtung und die Regelanfragen der Siebzigerjahre.
Ich fordere, dass alle neuen Befugnisse befristet und von einer unabhängigen Stelle evaluiert werden.
Ich fordere, dass die Kontrolle eine durchsetzbare Rechtsposition und lückenlose Dokumentation bekommt, auch im Krisenfall.
Ich fordere, dass die Aufgaben des Verfassungsschutzes neu geordnet werden, wie in Ziffer 9 beschrieben. Das ist ein Umbau und braucht Zeit. Deshalb darf das Gesetz nicht übers Knie gebrochen werden.
Sprendlingen, 28. Oktober 2026
Manfred Scherer
© 2026 Manfred Scherer. Die Weiterverbreitung dieses Textes, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.
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