
Meine Position: Der Koalitionsausschuss und die SPD
6. September 2026
Meine Position: Sachsen-Anhalt und was dieses Ergebnis uns sagt
7. September 2026Meine Position: Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz
Warum ich diesen Text schreibe
Im Mai 2026 hat der rheinland-pfälzische Landtag die Landesverfassung geändert. CDU, SPD, Grüne und FDP haben gemeinsam das Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten angehoben. Auch wenn ich die AfD entschieden ablehne, sehe ich diese Änderung kritisch, und das will ich hier begründen.
Untersuchungsausschüsse sind eines der wichtigsten Kontrollrechte, die eine parlamentarische Opposition hat. Sie ermöglichen es, Regierungshandeln aufzuklären, auch gegen den Willen der Regierungsmehrheit. Je höher die Hürde für die Einsetzung eines solchen Ausschusses liegt, desto schwerer wird es für kleinere Oppositionsfraktionen, dieses Recht überhaupt zu nutzen. Im aktuellen Landtag verfügt die AfD über 24 von 105 Sitzen, mit der Anhebung des Quorums von einem Fünftel auf ein Viertel reicht ihre Fraktionsstärke allein nicht mehr aus, um einen Untersuchungsausschuss zu erzwingen.
Grafik: KI-generiert (erstellt mit ChatGPT)
Mir ist klar, dass diese Änderung nicht aus dem Nichts kommt. Die AfD hat Untersuchungsausschüsse in mehreren Landtagen genutzt, um Bühnen für eigene Erzählungen zu schaffen, statt sie primär zur sachlichen Aufklärung einzusetzen. Das ist ein reales Problem. Aber die Antwort darauf sollte nicht sein, ein grundlegendes Minderheitenrecht für alle kleineren Fraktionen einzuschränken, auch für zukünftige, die nichts mit der AfD zu tun haben. Verfassungsrecht sollte nicht an der aktuellen Zusammensetzung eines Parlaments ausgerichtet werden, sondern Bestand haben, unabhängig davon, welche Partei gerade davon betroffen ist.
Ich lehne die AfD entschieden ab, aus inhaltlichen und aus demokratischen Gründen. Aber genau deshalb ist mir wichtig, hier klar zu sein: Wenn wir demokratische Kontrollrechte einschränken, um eine bestimmte Partei zu treffen, schwächen wir am Ende die Demokratie selbst, nicht nur die AfD. Der bessere Weg wäre gewesen, den Missbrauch von Untersuchungsausschüssen inhaltlich zu adressieren, etwa über klare Regeln zum Ausschussverfahren, statt über eine höhere Hürde für alle.
Meine Haltung: Untersuchungsausschüsse sind ein Kontrollrecht der Opposition, kein Privileg, das man einzelnen Parteien je nach politischer Lage entziehen sollte. Auch wenn ich die AfD entschieden ablehne, halte ich es für falsch, ein Verfassungsrecht gezielt so zu ändern, dass es vor allem eine Partei trifft. Das schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, der später auch anderen schaden kann. Demokratische Regeln müssen für alle gleich gelten, gerade wenn es unbequem ist.
Quellen
– Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz, beschlossen vom Landtag Rheinland-Pfalz, Mai 2026
– Sitzverteilung des Landtags Rheinland-Pfalz, Stand 2026
Sprendlingen, im September 2026
Manfred Scherer
© 2026 Manfred Scherer. Die Weiterverbreitung dieses Textes, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.





