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9. Oktober 2026Meine Position: Warum ich das Berufsbeamtentum verteidige
Reformen ja, aber ohne Abschaffung und ohne Zwang
Zuerst veröffentlicht am 8. Oktober 2026
Warum ich diesen Text schreibe
Die Forderung, das Berufsbeamtentum zu verkleinern oder abzuschaffen und Beamte in die gesetzliche Renten, Kranken und Pflegeversicherung einzubeziehen, kommt immer wieder. Ich halte das für den falschen Weg. Und ich sage das als jemand, der selbst Beamter war. Ich war Beamter auf Lebenszeit, ab dem 17. August 2010 als Bürgermeister 16 Jahre lang Beamter auf Zeit, und seit dem 17. August 2026 beziehe ich Versorgungsbezüge. Wer das liest, soll das wissen. Dieser Text gibt meine persönliche Meinung wieder und ist keine absolute Wahrheit. Ich habe versucht, Fakten und Bewertung sauber zu trennen. Er soll zum Nachdenken und zum Streit über die Sache anregen.
1. Was gerade vorgeschlagen wird
Im Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Sie versteht ihn als Gesamtpaket. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die auch Beamte einzahlen, nennt sie das Idealbild der Alterssicherung, hält es aber in absehbarer Zeit für womöglich schwer erreichbar. Für Beamte empfiehlt sie konkret etwas anderes. Reformen der Rentenversicherung sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Die Zahl der Verbeamtungen soll deutlich sinken, und Bund und Länder sollen Rücklagen für die Pensionen bilden. Eine sofortige Einbeziehung der Beamten empfiehlt sie nicht. Sie verweist auf hohe verfassungsrechtliche Hürden. Die Bundesregierung will die Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen, das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Arbeitsministerin Bärbel Bas will Beamte weiter einbeziehen.
Quellen zu Ziffer 1
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Vorwort S. 6, Empfehlung 21 S. 51, Empfehlung 23 S. 53 bis 55.
- BMAS, Rentenkommission 2026, 33 Empfehlungen.
- Bundesregierung, 33 Empfehlungen für eine große Rentenreform, 02.07.2026.
- dbb, Bas will Beamte in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Interessenverband).
2. Woher das Berufsbeamtentum kommt
Die Wurzeln liegen im 18. Jahrhundert. Das Preußische Allgemeine Landrecht regelte schon die Rechte und Pflichten der Staatsdiener, auch den Schutz vor willkürlicher Entlassung. Das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 fasste das für das Reich zusammen. Die Weimarer Verfassung von 1919 bestätigte diese Grundsätze. Der Gedanke war immer derselbe. Wer dem Staat unabhängig dienen soll, braucht eine gesicherte Stellung und eine Versorgung für sich und seine Familie.
Als in den 1880er Jahren die gesetzliche Sozialversicherung entstand, ging es um Arbeiter. 1883 kam die Krankenversicherung für gewerbliche Arbeiter bis zu einem Einkommen von 2.000 Mark im Jahr, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Alters und Invaliditätsversicherung. Angestellte waren zunächst nicht erfasst. Für Beamte galten diese Gesetze nicht. Sie hatten ihr eigenes Dienst und Versorgungsrecht.
Zur ehrlichen Geschichte gehört, dass die Nationalsozialisten 1937 ein neues Beamtengesetz erließen und das Beamtentum für ihre Zwecke nutzten. Die Antwort darauf war das Grundgesetz. Nach Artikel 33 ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Beamten zu übertragen, und das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln. In den frühen 1950er Jahren beriet der Bundestag ein neues Bundesbeamtengesetz.
Quellen zu Ziffer 2
- Montoro Chiner, El principio de carrera en el sistema federal alemán (INAP).
- Degen, La carrera administrativa en la República Federal de Alemania (INAP).
- dbb, Status und Dienstrecht (Interessenverband).
- Deutscher Bundestag, 1. Wahlperiode, Drucksache 4246 zu, Bundesbeamtengesetz.
- Deutsches Historisches Museum, LeMO, Sozialgesetzgebung im Kaiserreich.
- Universität Münster, Glossar Sozialversicherung.
3. Warum die Besoldung brutto niedriger ist
Bei einem Angestellten steht auf dem Gehaltszettel das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber zahlt darüber hinaus seinen Anteil an den Sozialversicherungen, ungefähr ein Fünftel obendrauf. Das sieht der Angestellte nie.
Beim Beamten ist es anders. Der Dienstherr zahlt keine Beiträge zur Renten und Arbeitslosenversicherung. Dafür zahlt er später die Pension aus dem Haushalt. Die Bruttobezüge der aktiven Beamten sind deshalb von vornherein niedriger festgesetzt, unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche. Das Bundesverfassungsgericht hat das in ständiger Rechtsprechung so beschrieben. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sprechen von einem „verdeckten“ Beitrag zur Versorgung. Die Kommission schreibt selbst, dass bei einer Einbeziehung der Dienstherr die Rentenbeiträge voll tragen oder die Besoldung so anheben müsste, dass der Arbeitnehmeranteil ausgeglichen wird.
Die Wurzeln dieser Rechnung liegen in den 1950er Jahren, ja sogar früher. Der Entwurf des Bundesbesoldungsgesetzes vom 29. Dezember 1955 knüpfte an den sogenannten Eckmann Vergleich an. Den hatte man schon bei der Reichsbesoldungsordnung 1927 benutzt. Dabei wird das Gehalt in der untersten Gruppe des einfachen Dienstes ins Verhältnis zum Lohn eines angelernten Industriearbeiters gesetzt. Es musste „im rechten Verhältnis“ stehen. Für einen wirklichkeitsnahen Vergleich wurde der Bruttolohn des Arbeiters pauschal um 7 Prozent gekürzt. Das entsprach dem Arbeitnehmeranteil zur Invaliden und Arbeitslosenversicherung, den Beamte nicht zahlen. Der Gesamtbeitrag lag 1955 bei 11 Prozent für die Rente und 3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, zusammen 14 Prozent. Die Hälfte davon war der Arbeitnehmeranteil. Mitte der 1950er Jahre blieben die Beamtenbezüge außerdem hinter dem allgemeinen Lohn und Preisniveau zurück.
Oft liest man, Beamte würden seitdem pauschal 14 Prozent abgeben. Das stimmt so nicht. In der Fachliteratur wird dieselbe Rechnung teils als Kürzung der Besoldung um 7 Prozent beschrieben, die nie in eine Rücklage geflossen sei. Das Innenministerium und die Wissenschaftlichen Dienste lesen sie als Vergleichsrechnung ohne Abzug. Ich halte mich an das, was sich auf die Drucksachen stützen lässt.
Dazu kommt ein berechtigter Einwand. Der Wert dieses verdeckten Beitrags lässt sich nicht beziffern. Er steht auf keinem Gehaltszettel und auf keinem Konto. Das Bundesverfassungsgericht erkennt keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe von Besoldung und Versorgung an. Der Gesetzgeber muss die Besoldung auch nicht spiegelbildlich an die Tarifabschlüsse anpassen. Wer will, kann also sagen, hier werde ein Beitrag behauptet, den es nirgends gibt.
Quellen zu Ziffer 3
- Deutscher Bundestag, 2. Wahlperiode, Drucksache 1993, Entwurf eines Bundesbesoldungsgesetzes, 29.12.1955.
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 6 3000 116/18, 26.10.2018.
- Daniela Ludwig (CSU), Antwort vom 11.09.2025 auf abgeordnetenwatch.de.
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, Möglichkeiten und Grenzen einer Harmonisierung der Beamtenversorgung, 2000, Webarchiv des Bundestages derzeit offline, Abruf über parlamentsarchiv@bundestag.de.
- ADG, Informationsschrift zu Aktiv und Ruhestandseinkommen von Beamten, 2013.
- FHVR AIV, Diplomarbeit zur Finanzierung der Versorgungsausgaben, 2009, Studienarbeit, nur zur Einordnung.
- dbb, Beamtenversorgung (Interessenverband).
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 53.
4. Wie sich die Versorgung entwickelt hat
Bis 2001 erreichten Beamte nach 35 Dienstjahren einen Höchstsatz von 75 Prozent der letzten Bezüge, mit 1,875 Prozent pro Dienstjahr. Seit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sind es 1,79375 Prozent pro Jahr, und der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Das Versorgungsniveau der bestehenden Versorgungsempfänger wurde zusätzlich in acht Schritten um insgesamt 4,33 Prozent abgeflacht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Reform 2005 und stellte klar, dass es keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe gibt. Seit 1999 bauen Bund und Länder Versorgungsrücklagen auf. Für die Beamten, die der Bund seit 2007 neu eingestellt hat, gibt es zusätzlich den Versorgungsfonds des Bundes, aus dem ab 2020 die Versorgung bezahlt wird. Das Bild vom unveränderten Privileg stimmt also nicht. Das System hat sich bewegt.
Quellen zu Ziffer 4
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 3000 012/14, Die Systeme der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung, 10.02.2014.
- BVerfGE 17, 337.
- dbb, Beamtenversorgung, mit Hinweis auf BVerfG 2 BvR 1387/02 (Interessenverband).
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 53.
5. Was die Föderalismusreform verändert hat
Seit der Föderalismusreform, in Kraft seit dem 1. September 2006, regeln die Länder Laufbahn, Besoldung und Versorgung der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften allein. Diese Zuständigkeit hatten sie schon einmal bis Anfang der 1970er Jahre, dann bekam der Bund über Artikel 74a des Grundgesetzes die konkurrierende Gesetzgebung. Die Reform hat diesen Artikel gestrichen. Dem Bund bleibt die Zuständigkeit für die Statusrechte und Statuspflichten, das Beamtenstatusgesetz gilt seit 2009. Die Folge ist, dass die Besoldung bei gleichem Amt heute je nach Land unterschiedlich ist. 2018 war zum Beispiel geplant, Grundschullehrer in Sachsen nach A 13 zu bezahlen, in Thüringen dagegen nach A 12. Schon 2008 zählte der Niedersächsische Landesrechnungshof auf, wo das Land mit der neuen Zuständigkeit bei seinen Beamten sparen kann, vom Familienzuschlag bis zur Altersgrenze.
Die Kommission weist darauf hin, dass das Beamtenrecht mit Ausnahme der Bundesbeamten in der Zuständigkeit der Länder liegt. Eine bundesweite Vereinheitlichung könnte sich über einen langen Zeitraum erstrecken oder aus Gründen des Wettbewerbs um die Gewinnung von Personal für den öffentlichen Dienst ganz unterbleiben.
Quellen zu Ziffer 5
- Landtag Mecklenburg Vorpommern, Drucksache 7/5440 vom 14.10.2020.
- Bayerischer Landtag, Drucksache 16/11983 vom 21.03.2012.
- dbb, Leitantrag 2017, Positionen zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe (Interessenverband).
- Niedersächsischer Landesrechnungshof, Reföderalisierung des öffentlichen Dienstrechts, 05.09.2008.
- dbb, Sächsische Lehrkräfte werden verbeamtet, wie reagiert Thüringen? (Interessenverband).
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 3000 012/14, 10.02.2014.
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 53.
6. Wo die Kritik berechtigt ist
Die Kommission stellt fest, dass das Rentenniveau seit dem Jahr 2000 durch Änderungen der Rentenanpassungsformel um rund 10 Prozent reduziert wurde. Der für die Beamtenpensionen maßgebliche Ruhegehaltshöchstsatz sank im selben Zeitraum nur um rund 5 Prozent. Die Kommission zieht daraus den Schluss
„Dieser Unterschied sollte ausgeglichen werden“
Alterssicherungskommission, Bericht Juni 2026, Empfehlung 23, S. 54
Pensionäre bekommen nach Presseberichten im Schnitt rund 3.400 Euro brutto im Monat. Die Pensionsausgaben liegen bei rund 57 Milliarden Euro im Jahr. Nicht jedes Land hat gleich gut vorgesorgt. Die Beförderung kurz vor dem Ruhestand schlägt sich dauerhaft in der Pension nieder. Die Kommission plädiert deshalb dafür, die Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt von zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre zu verlängern. Im Rentenrecht hänge die Höhe vom ganzen Erwerbsverlauf ab, die Regel erscheine deshalb als besonders begünstigend.
Quellen zu Ziffer 6
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 54 und S. 55.
- echo24, Beamtenpensionen kosten 57 Milliarden Euro (zitiert Neue Osnabrücker Zeitung).
7. Die Einbeziehung ist kein Sparmodell
Wer Beamte in die Rentenversicherung holt, muss als Arbeitgeber ab dem ersten Tag Beiträge zahlen. Wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung müsste der Dienstherr die Rentenversicherungsbeiträge nach Auskunft der Kommission voll tragen oder die Besoldung so anheben, dass der Arbeitnehmeranteil ausgeglichen wird. Gleichzeitig müssten Bund und Länder in einer jahrzehntelangen Übergangsphase die Pensionen aller bisherigen Beamten und Versorgungsempfänger bezahlen. Die Kommission spricht selbst von dieser Doppelbelastung und kommt zu dem Schluss, dass eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Rentenversicherung deshalb nicht möglich wäre. Das IW Köln rechnet nach einem Zeitungsbericht mit jährlichen Zusatzkosten von bis zu 20 Milliarden Euro. Zwei Studien aus 2013 und 2014 sehen kurz bis mittelfristig günstige Wirkungen für die Rentenfinanzen, betonen aber, dass die Lasten nur in die Zukunft verschoben werden.
Dazu kommt die Doppelfunktion der Beamtenversorgung. Sie ist Regelabsicherung wie die Rentenversicherung und zugleich zusätzliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber wie die Betriebsrente. Die Kommission sagt selbst, dass das beim Vergleich mit der Rente oft unbeachtet bleibt.
Seit den 1980er Jahren streiten Fachleute, ob Beamte für den Staat billiger oder teurer sind als Angestellte. Eine Untersuchung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung kam im März 1984 auf 9,7 bis 17,4 Prozent Mehrkosten für Angestellte. Mitte der 1990er Jahre folgten weitere Gutachten, mit Ergebnissen von 19 Prozent Vorteil für Beamte bis 16 Prozent Mehrkosten für Beamte, je nach Annahmen. Entscheidend sind der Zinssatz, die Lebensarbeitszeit und die Frage, ob Rücklagen gebildet werden. Im aktiven Dienst sind Beamte günstiger, weil keine Sozialbeiträge anfallen. Die Pension kommt später. Der Rechnungshof Baden Württemberg hielt die Aussage „Beamte sind billiger“ 1996 für problematisch, solange keine Rücklagen gebildet werden. Das ist auch mein Punkt. Wer das Gegenteil behauptet, hat aber ebenso wenig einen Beleg.
Quellen zu Ziffer 7
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 53 bis 54.
- heidelberg24, Drohendes Renten Drama, Beamte sollen einzahlen (zitiert IW Köln und die Wissenschaftlichen Dienste).
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 3000 028/17, 09.02.2017.
- Rechnungshof Baden Württemberg, Wirtschaftlichkeitsanalyse Beamte und Angestellte, Landtag Drucksache 12/730, 29.11.1996 (enthält die Übersicht der Gutachten seit 1984).
8. Die Verfassung ist kein Detail
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 betont, dass die Grundsätze des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten sind. Beamte dürfen nicht streiken, sie sind zur Neutralität verpflichtet und stehen in einem besonderen Treueverhältnis. Dafür sichert der Staat sie lebenslang ab. Die Wissenschaftlichen Dienste halten fest, dass die Beamtenversorgung eine Vollversorgung ist, die Rente dagegen nur eine Teilsicherung, und dass das Bundesverfassungsgericht beide Systeme nicht für vergleichbar hält.
Die Kommission schreibt selbst, die Eingliederung der Beamten sei an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden. Die Beamtenversorgung stehe als hergebrachter Grundsatz unter dem Schutz des Artikels 33 Absatz 5. Dazu gehörten nach der Rechtsprechung die Versorgung aus dem letzten Amt, die Beitragsfreiheit und die Amtsangemessenheit. Eine Verfassungsänderung wäre zulässig. Als denkbar nennt die Kommission ein zweistufiges Modell, bei dem Beamte in der Rentenversicherung pflichtversichert sind und der Dienstherr die Differenz zur Versorgung aus dem letzten Amt als zweite Säule organisiert. Das wäre wie die Verfassungsänderung Gegenstand eines langfristigen Prozesses.
Unter Juristen ist die Frage umstritten. Die Wissenschaftlichen Dienste hielten eine Eingliederung 2008 für möglich, solange der Dienstherr das Vollversorgungsniveau weiter garantiert. Ein Teil der Literatur hält ein gestuftes Modell für zulässig. Franz Ruland hält dagegen eine Einbeziehung ohne Grundgesetzänderung für nicht möglich, auch eine gespaltene Versorgung nach dem Vorbild der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Der Bremer Senat sieht eine Grundgesetzänderung als nötig.
Quellen zu Ziffer 8
- Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 46/2018, Urteil vom 12.06.2018.
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 53 bis 54.
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 3000 028/17, 09.02.2017.
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 3000 365/08, 15.10.2008, Webarchiv des Bundestages derzeit offline, Abruf über parlamentsarchiv@bundestag.de.
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 3 3000 012/14, 10.02.2014.
- Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/1892 vom 09.07.2026.
9. Warum Lehrer Beamte sein sollten
Die Kommission will den Funktionsvorbehalt auf hoheitliche Aufgaben beschränken, die mit Grundrechtseingriffen im engeren Sinne verbunden sind, das heißt
„öffentliche Gewalt, Befehl und Zwang“
Alterssicherungskommission, Bericht Juni 2026, Empfehlung 23, S. 54
Berufsgruppen nennt sie nicht. Wer so abgrenzt, trifft aber nach Einschätzung von Fachleuten vor allem verbeamtete Lehrkräfte.
Erstens ist Schule staatliche Hoheit. Schulpflicht, Noten, Versetzung, Prüfungen und Abschlüsse sind Entscheidungen mit Rechtswirkung, die Lebenswege prägen. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes steht das gesamte Schulwesen „unter der Aufsicht des Staates“. Lehrerpräsident Stefan Düll argumentiert genauso. Wegen der Schulpflicht und der staatlichen Prüfungen sei Lehren sehr wohl eine hoheitliche Aufgabe.
Zweitens braucht es Unabhängigkeit. Lehrer müssen Kinder aller Eltern gleich behandeln, politisch neutral bleiben und dürfen sich weder von Eltern noch von Mehrheiten unter Druck setzen lassen. Das ist meine Einschätzung.
Drittens braucht es Verlässlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Klagen von vier verbeamteten Lehrern gegen das Streikverbot abgewiesen. Es sieht darin einen
„eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 46/2018
und verlangt nicht, ihn auf Beamte mit hoheitlichen Befugnissen zu beschränken. Von rund 800.000 Lehrern in Deutschland waren damals etwa drei Viertel Beamte. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer nannte das Streikverbot
„jenseits hoheitlicher Tätigkeiten für eine leistungsfähige, stabile Verwaltung unverzichtbar“
Horst Seehofer, 12.06.2018, zitiert nach t-online (dpa)
Unterricht und Abitur dürfen nicht von Tarifkonflikten abhängen.
Viertens gibt es den Wettbewerb um Personal. Berlin hat Lehrer 2004 nicht mehr verbeamtet. Die damalige Bildungssenatorin schätzte, dass Berlin jährlich rund 450 Lehrer an andere Länder verliert. 2022 führte Berlin die Verbeamtung nach 18 Jahren wieder ein. Thüringen tat das 2017, Sachsen im Januar 2019. Mecklenburg Vorpommerns SPD Bildungsminister Mathias Brodkorb sagte 2012, man könne einer
„Abstimmung mit den Füßen“
Mathias Brodkorb, 2012, zitiert nach News4teachers (dpa)
nicht tatenlos zusehen. Verbeamtung allein löst den Lehrermangel aber nicht. In NRW fehlten zuletzt rund 3.700 Lehrer trotz Beamtenstatus. Kritiker in Berlin sagen, andere Länder verbeamteten und hätten dieselben Probleme. Unter Haushältern ist sie wegen der Pensionslasten umstritten.
Quellen zu Ziffer 9
- Alterssicherungskommission, Empfehlungen, Bericht vom Juni 2026, übergeben am 23.06.2026, 80 Seiten (Fassung des BMAS), Empfehlung 23, S. 54.
- einfachverbeamtet.de, Rentenreform und Beamte 2026, kommerzielle Seite.
- buerger-geld.org, Hamburger Beamte sollen länger arbeiten (Stefan Düll).
- Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 46/2018.
- t-online (dpa), Beamte dürfen auch in Zukunft nicht streiken, 12.06.2018.
- Haufe, Diskussion um Lehrerverbeamtung in Berlin.
- Land Berlin, Rund 1200 Lehrkräfte im vergangenen Jahr verbeamtet.
- News4teachers, Was sich die ostdeutschen Länder gegen den Lehrermangel einfallen lassen.
- News4teachers (dpa), Mecklenburg Vorpommern prüft Verbeamtung von Lehrern, 05.08.2012.
- Tagesspiegel, Berlin diskutiert über Verbeamtung von Lehrern.
- Grundgesetz, Artikel 7 Absatz 1.
10. Was andere Länder zeigen
Es geht auch ohne Beamtenstatus, und das sollte man ehrlich sagen. Die Schweiz hat ihn auf Bundesebene 2002 mit dem Bundespersonalgesetz weitgehend abgeschafft und einen Gesamtarbeitsvertrag eingeführt. Beamtenstatus haben dort nur noch Polizeibeamte, Richter und einige Finanzbedienstete. Das Dienstrecht gilt dort allerdings als extrem zersplittert. Die Niederlande haben Beamte seit dem 1. Januar 2020 unter das Privatrecht gestellt, mit Ausnahmen für Polizei, Justiz und Militär. Entlassungen laufen vor dem Zivilrichter, der Pensionsfonds ABP bleibt. In Österreich wird die Pragmatisierung nur noch eingeschränkt genutzt. 2002 wollte der Kanzler sie für Lehrer behalten, die FPÖ nur für Justiz und Polizei.
Das Muster ist überall dasselbe. Wo man den Status abgeschafft hat, hat man die Kernbereiche ausgenommen und die Altersversorgung im öffentlichen Dienst in eigenen Systemen gelassen.
Als warnendes Beispiel taugen die USA. Unter Andrew Jackson wurde etwa die Hälfte der Bundesbediensteten ausgetauscht und durch Parteigänger ersetzt. Die Folge waren nach Einschätzung von Juristen eine inkompetente Verwaltung und verbreitete Korruption. Erst 1883 beendete der Pendleton Act dieses Beuteprinzip. 2025 hat die US Regierung begonnen, rund 50.000 Stellen, etwa 2 Prozent der Bundesbeschäftigten, leichter kündbar zu machen. Befürworter sprechen von Rechenschaft, Kritiker von einer Rückkehr zum Beuteprinzip. Ich bewerte das hier nicht.
Quellen zu Ziffer 10
- Demmke, Reform der öffentlichen Dienste im internationalen Vergleich, 2019.
- Historisches Lexikon der Schweiz, Stichwort Beamte.
- Binnenlands Bestuur, Nieuwe rechtspositie ambtenaren.
- Eurofound, Government plans to limit public employees‘ protection against dismissal, 22.04.2002.
- CBC News, 31.01.2025.
- Bloomberg Government, Trump Seeks to Put More Civil Servants Under His Control, 18.04.2025.
- University of Cincinnati, A policy change could make it easier to fire federal workers, 2025.
11. Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Im Krankheitsfall zahlt der Dienstherr je nach Familiensituation 50 bis 70 Prozent der Kosten über die Beihilfe. Den Rest deckt eine private Versicherung. Auch in der Pflege trägt der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung sah Einsparungen von rund 60 Milliarden Euro bis 2030 für Bund und Länder, wenn Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung müssten. Der PKV Verband wies diese Studie scharf zurück. Ob die Rechnung aufgeht, bleibt umstritten. Der Staat müsste Arbeitgeberbeiträge für aktive Beamte und Pensionäre zahlen. Das ist nicht automatisch billiger. Das ist meine Einschätzung.
Hamburg hat im August 2018 als erstes Land die pauschale Beihilfe eingeführt. Beamte können damit freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Schon nach einem Jahr nutzten sie 1.365 Beamte.
Quellen zu Ziffer 11
- zm online, 1.365 Beamte beanspruchen pauschalen GKV Zuschuss.
- Versicherungsbote, Beihilfe zur Krankenkasse, Hamburger Modell (Bertelsmann Studie).
- Versicherungsbote, Hamburg will Beamten Zugang zu Krankenkassen erleichtern.
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2188.
12. Was ich vor Ort erlebt habe
Ein Staat muss Entscheidungen treffen können, die niemandem gefallen. Bei uns in der Verbandsgemeinde war das Alltag. Das Ordnungsamt greift ein, wenn Regeln verletzt werden, und das trifft nicht immer auf Verständnis. Das Steueramt verschickt Bescheide, über die sich niemand freut. Beides muss unabhängig von Mehrheiten und Stimmungen geschehen, und unabhängig davon, wer sich hinterher laut beschwert. Wer solche Entscheidungen trifft, muss sich darauf verlassen können, dass ihm rechtmäßiges Handeln nicht zum Nachteil wird. Dafür ist der Beamtenstatus da.
Gleichzeitig wird es schwerer, gute Leute zu bekommen. Wir konkurrieren mit der Privatwirtschaft um Bauingenieure, Juristen und IT Fachkräfte. Beim Gehalt können Kommunen oft nicht mithalten. Was sie bieten können, ist Sicherheit und ein Beruf mit Sinn.
Quellen zu Ziffer 12
- Angaben des Autors zu seiner Amtszeit als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen Gensingen, 2010 bis 2026.
Meine Haltung: Ich verteidige das Berufsbeamtentum und lehne die Einbeziehung der Beamten in die Renten, Kranken und Pflegeversicherung ab. Ich sehe das anders als die Arbeitsministerin und anders als die Linie meiner Partei zur Bürgerversicherung, auch als SPD Mitglied seit 46 Jahren. Berechtigte Kritik gehört auf den Tisch. Aber aus ihr folgt keine Abschaffung und kein Zwang.
Zur Besoldung. Der Wert des verdeckten Beitrags lässt sich nicht beziffern, das sage ich offen. Der Begriff „Beitrag“ ist ein Bild und kein Rechenposten. Gemeint ist ein Bemessungsgrundsatz. Der Gesetzgeber setzt die Besoldung von Anfang an im Wissen darum fest, dass der Dienstherr später die Versorgung zahlt, und zwar nach eigenem Ermessen und nicht nach einer Formel. Dass sich der Wert nicht genau beziffern lässt, heißt nicht, dass es ihn nicht gibt. Es ist ein Grund, hier nicht pauschal zu kürzen oder umzubauen, weil niemand genau weiß, was man damit trifft. Ein Konto, aus dem sich Ansprüche ableiten lassen, ist es aber nicht.
Zur Verfassung. Juristen streiten, ob es dafür eine Grundgesetzänderung braucht. Ich halte beide Wege für falsch. Das Grundgesetz ändert man nicht, um ein Haushaltsproblem zu lösen. Und wenn es ohne geht, bleibt der Dienstherr trotzdem in der vollen Haftung, dann zahlt er doppelt. Es geht um einen Tausch, der über Generationen gewachsen ist. Der Staat kann ihn nicht einseitig umdrehen und das Streikverbot trotzdem behalten.
Zu den Lehrern. Schule ist staatliche Hoheit. Wer den Beamtenstatus auf Eingriffsverwaltung verengt, trifft die Lehrer. Ich halte das für falsch.
Zur Föderalismusreform. Ich halte sie an dieser Stelle für einen Fehler. Vorher galt für Bund und Länder ein einheitliches Recht. Seit 2006 ist jedes Land wieder allein zuständig. Die Länder werben sich gegenseitig das Personal ab, bei den Lehrern kann man das gut sehen.
Befürworter sagen, die Länder könnten damit besser auf ihre eigene Lage reagieren. Dem widerspreche ich deutlich. Eine Lehrerin leistet in Mainz dieselbe Arbeit wie in Magdeburg, und das Grundgesetz verlangt überall eine angemessene Alimentation. Auf die eigene Lage reagieren heißt in der Praxis, bei den Beamten zu sparen. Das zeigt die Liste des Landesrechnungshofs Niedersachsen von 2008. Und es trifft Menschen, die sich nicht wehren können. Beamte dürfen nicht streiken. Das Land ist Gesetzgeber und Arbeitgeber zugleich und setzt das Gehalt seiner eigenen Beschäftigten selbst fest. Dagegen bleibt nur der Gang zum Gericht, und den müssen immer mehr Beamte gehen. Ein solcher Wettbewerb nutzt den reichen Ländern. Die armen verlieren die Fachkräfte, obwohl sie sie am nötigsten brauchen. Selbst die Alterssicherungskommission rechnet damit, dass eine bundesweite Vereinheitlichung wegen des Wettbewerbs um Personal ganz unterbleiben könnte. Der Wettbewerb ist also kein Argument für die Länderzuständigkeit. Er ist ihr Problem. Gleiche Maßstäbe im ganzen Land sind keine Bevormundung der Länder. Sie sind eine Frage der Fairness.
Zur Bürgerversicherung. Zwang lehne ich ab. Wahlfreiheit, wie sie Hamburg bietet, unterstütze ich.
Was ich fordere
Erstens. Der Beamtenstatus bleibt für die hoheitlichen Kernbereiche und für Lehrkräfte. Über weitere Bereiche entscheiden die Länder, nicht eine pauschale Vorgabe.
Zweitens. Die Berechnung des Ruhegehalts wird geprüft, vor allem die Beförderung kurz vor dem Ruhestand.
Drittens. Länder, die zu wenig vorgesorgt haben, bauen verlässliche Rücklagen für ihre Pensionen auf. Das deckt sich mit der Empfehlung der Alterssicherungskommission.
Viertens. Wer als Beamter in die gesetzliche Krankenversicherung will, bekommt dazu überall die Wahl. Ein Zwang kommt nicht.
Fünftens. Die gesetzliche Rente wird gestärkt, mit einem stabilen Rentenniveau, statt die Beamtenversorgung als Gegner aufzubauen.
Sechstens. Die Länder verständigen sich auf gemeinsame Mindeststandards für Besoldung und Versorgung.
Mein Fazit: Das Berufsbeamtentum ist kein Relikt. Es ist die Gegenleistung für Unabhängigkeit, Neutralität und Streikverzicht. Die Besoldung ist seit den 1950er Jahren mit Blick auf die spätere Versorgung niedriger angesetzt. Das ist kein Konto, aber es ist kein Geschenk. Lehrer gehören dazu, denn Schule ist staatliche Hoheit. Eine Zwangseinbeziehung in Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung löst die Finanzprobleme nicht. Sie verschiebt die Lasten in die Zukunft, schafft neue Kosten und ist verfassungsrechtlich umstritten.
Sprendlingen, im Oktober 2026
Manfred Scherer
© 2026 Manfred Scherer. Die Weiterverbreitung dieses Textes, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.
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