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Beteiligung ja, aber dort, wo Menschen betroffen sind
Zuerst veröffentlicht am 6. Oktober 2026
Warum ich diesen Text schreibe
Die Forderung nach Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild wird lauter, vor allem von rechts außen. Ich halte das für den falschen Weg. Dieser Text gibt meine persönliche Meinung wieder und ist keine absolute Wahrheit. Ich habe versucht, Fakten und Bewertung sauber zu trennen. Er soll zum Nachdenken und zum Streit über die Sache anregen.
1. Was Bürger heute schon dürfen
Das Grundgesetz sieht Abstimmungen bei der Neugliederung der Länder und bei einer neuen Verfassung vor. In Rheinland-Pfalz gibt es Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. In den Gemeinden gibt es Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Wer sagt, Bürger hätten nichts zu sagen, kennt die Rechtslage nicht. Bei kommunalen Bürgerentscheiden würde ich die Hürden eher anheben als senken. Meine Sorge gilt dem, was darüber hinausgehen soll.
Quellen zu Ziffer 1
- Grundgesetz Art. 29 und 146.
- Verfassung für Rheinland-Pfalz Art. 108a und 109.
- Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz §§ 17 und 17a.
2. Beteiligung gehört dorthin, wo Menschen betroffen sind
Ich habe in 16 Jahren als Bürgermeister viele gute Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung gemacht. Mein Zukunftsprogramm 2010 entstand mit Bürgerinnen und Bürgern. Aus den Arbeitskreisen wurden Chance e.V. und der Arbeitskreis Freibad. Bei der Landesinitiative Ich bin dabei gründeten 2014 rund 40 Menschen acht Arbeitskreise. Aus einem kam die Idee für den Napoleonsturm. Andere Gruppen organisieren bis heute die Seniorenausflüge und inzwischen auch Seniorenweihnachtsfeiern. Die Verbandsgemeinde finanziert sie. Aus dem Arbeitskreis Regenerative Energien entstand 2013 eine der ersten kommunalen Energieagenturen Deutschlands. 2015 waren wir die einzige Kommune aus Rheinland-Pfalz im Bundeswettbewerb Zukunftsstadt und kamen 2016 in die zweite Phase der 20 Besten.
Die Bürgerbusse in Sprendlingen und Horrweiler haben Bürgerinnen und Bürger in Workshops entwickelt und danach selbst organisiert. Die Ortsgemeinden finanzieren sie. Beim Dorferneuerungskonzept Horrweiler arbeiteten viele Arbeitsgruppen mit. Im Neubaugebiet Gensingen planten künftige Bewohner in Workshops mit. Das Feuerwehrprojekt 2030 erarbeiteten Feuerwehrangehörige in fünf Arbeitsgruppen selbst. Das Hochwasser und Starkregenkonzept entstand unter starker Beteiligung der Bürger in allen Ortsgemeinden.
Nicht alles hat gehalten. Die Zeitbank wurde aufgelöst, der mobile Dorfladen eingestellt, die Energieagentur musste 2025 schließen. Das gehört zur Wahrheit.
Eines war immer klar. Entschieden hat der Rat. Weil die Vorschläge gut vorbereitet waren, war der Rat meist gut beraten, ihnen zuzustimmen. Die Bürger bereiten vor, die Gewählten entscheiden und stehen dafür gerade.
Bürgerräte auf Bundes oder Landesebene halte ich dagegen für zu weit weg. Die Mitglieder kommen von überall her und erleben die Folgen kaum. Beim Bürgerrat des Bundestags zu Ernährung beklagten die Teilnehmer später, dass ihre Empfehlungen nicht vorankamen.
Quellen zu Ziffer 2
- Manfred Scherer: Dokumentation „16 Jahre Bürgermeister“, Fassung v42 vom 7. August 2026, Kapitel 7, 8, 9, 10, 13, 16 und 17, manfred-scherer.de.
- Angaben des Autors zu den Bürgerbussen in Sprendlingen und Horrweiler (Entwicklung in Workshops, Finanzierung durch die Ortsgemeinden) sowie zur Finanzierung der Seniorenausflüge und Seniorenweihnachtsfeiern durch die Verbandsgemeinde.
- Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, „Ich bin dabei!“, Bilanz und Entwicklung, Februar 2016.
- Bundesforschungsministerium, Meldung zur zweiten Phase des Wettbewerbs Zukunftsstadt, Juli 2016.
- Deutscher Bundestag, Bürgerrat Ernährung im Wandel, Berichte und Beratungen 2024.
3. Geld und Kampagnen entscheiden mit
2020 stimmte Kalifornien über Proposition 22 ab. Uber, Lyft und andere Dienste gaben mehr als 200 Millionen Dollar aus, die Gegner unter 20 Millionen. Die Dienste gewannen mit rund 58 Prozent und umgingen damit ein Gesetz des Parlaments. Wer eine Abstimmung gewinnen will, braucht Geld und Reichweite. Das nützt nicht dem einfachen Bürger.
Quellen zu Ziffer 3
- Associated Press, 4. November 2020.
- NBC Bay Area und San Francisco Chronicle, November 2020.
4. Niemand haftet für das Ergebnis
Gewählte müssen ihre Entscheidungen erklären und können abgewählt werden. Ein Abstimmungsergebnis hat keinen Verantwortlichen. Beim Brexit stimmten 2016 51,9 Prozent für den Austritt und 48,1 Prozent dagegen, bei 72,2 Prozent Beteiligung. Die Frage war einfach, die Folgen waren es nicht. Jahrelang mussten Regierung und Parlament abarbeiten, was die Wähler mit einem Kreuz entschieden hatten.
Quellen zu Ziffer 4
- Electoral Commission (Vereinigtes Königreich), Ergebnis des EU Referendums vom 23. Juni 2016. 17.410.742 Stimmen für Leave, 16.141.241 für Remain.
5. Mehrheiten schützen keine Minderheiten
In der Schweiz nahmen Volk und Stände 2009 das Minarettverbot mit 57,5 Prozent Ja Stimmen an. In den deutschen Ländern wird ein Anliegen vorab rechtlich geprüft. Das hilft bei Grundrechten. Es löst aber nicht das Grundproblem, dass am Ende eine Mehrheit ohne Kompromiss und ohne Verantwortlichen entscheidet.
Quellen zu Ziffer 5
- Bundesratsbeschluss vom 5. Mai 2010 über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 29. November 2009, Bundesblatt 2010, S. 3437. Das Volk stimmte mit 1.535.010 Ja zu 1.134.440 Nein zu.
- Mehr Demokratie e.V., „Die AfD setzt sich für Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild ein“, Oktober 2023.
6. Komplexe Fragen passen nicht auf einen Stimmzettel
Stuttgart 21 ist ein gutes Beispiel. 2011 stimmte Baden-Württemberg ab, nachdem monatelang Tausende demonstriert hatten. Die Straße wirkte wie die Stimmung im Land. Das Ergebnis war ein anderes. 58,9 Prozent lehnten den Ausstieg ab, bei 48,3 Prozent Beteiligung. Bei der Landtagswahl im März waren es 66,3 Prozent. Die Frage war verdreht, denn wer gegen den Bahnhof war, musste mit Ja stimmen. Und abgestimmt wurde nur über den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung, nicht über das ganze Projekt. Das Ergebnis wurde akzeptiert. Das ist die gute Seite. Es zeigt aber auch, wie viel Verständnis nötig ist, um eine solche Frage richtig zu beantworten.
Quellen zu Ziffer 6
- Innenministerium Baden-Württemberg, Volksabstimmung S 21 Kündigungsgesetz, amtliches Endergebnis vom 9. Dezember 2011.
- Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Endgültiges Ergebnis vom 9. Dezember 2011.
7. Die Schweiz lässt sich nicht kopieren
Als Voraussetzungen für intensive direkte Demokratie nennt die Forschung unter anderem eine gewachsene Tradition und ein Regierungssystem, das nicht vom Parlament abhängt. Bei uns hängt die Regierung an der Parlamentsmehrheit. In der Schweiz teilen sich die großen Parteien die sieben Sitze im Bundesrat nach der Zauberformel, die seit 1959 gilt. Selbst Mehr Demokratie hält das Schweizer Modell für nicht auf Deutschland übertragbar. Dauernde Abstimmungen gegen Gesetze würden unser System unter Druck setzen. Das ist meine Einschätzung.
Quellen zu Ziffer 7
- Silvano Moeckli, Direkte Demokratie, Ein internationaler Vergleich (Zusammenfassung Universität St. Gallen).
- Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Beitrag zur Zusammensetzung des Bundesrats.
- Mehr Demokratie e.V., Oktober 2023.
8. Auch SPD und Grüne wollten das schon einmal
2012 beantragten SPD und Grüne in der Bremischen Bürgerschaft einen Volksentscheid auf Bundesebene. Auch die CDU in Thüringen und Sachsen schlägt unter dem Namen Volkseinwand ein Referendum gegen Gesetze vor. Die Forderung kommt also nicht nur von rechts. Ich sehe es trotzdem anders. Volksentscheide verschieben Verantwortung von denen, die gewählt wurden, zu denen, die Kampagnen bezahlen können.
Quellen zu Ziffer 8
- Bremische Bürgerschaft, Drucksache 18/507 vom 10. Juli 2012.
- Mehr Demokratie e.V., Oktober 2023.
9. Was die AfD vorlegt
Die AfD fordert in ihrem Grundsatzprogramm Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild. Im Juli 2026 hat ihre Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht. 1 Million Unterschriften sollen für ein Referendum gegen Gesetze oder ein Volksbegehren reichen. Pflicht wäre die Abstimmung unter anderem bei Grundgesetzänderungen und bei der Übertragung von Hoheitsrechten. Für einfache Gesetze reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In Artikel 20 des Grundgesetzes soll der Satz stehen
„Der geäußerte Wille des Volkes ist oberstes Gesetz“
Gesetzentwurf der AfD Fraktion, Bundestagsdrucksache 21/7252, Artikel 1 Nr. 1
Volksbeschlüsse könnten dann nur vom Volk selbst geändert werden. Fairerweise bleibt Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz unberührt. Trotzdem stellt der Entwurf Abstimmungen über das Parlament. Ich sehe darin den Versuch, das Parlament zu schwächen. Das ist meine Einschätzung.
Quellen zu Ziffer 9
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7252 vom 22. Juli 2026.
- AfD Grundsatzprogramm, Punkt 1.1.
- Mehr Demokratie e.V., Oktober 2023.
Meine Haltung: Ich bleibe bei der repräsentativen Demokratie. Was Grundgesetz, Landesverfassung und Gemeindeordnung vorsehen, reicht. Bei einer neuen Verfassung soll das Volk entscheiden, so steht es in Art. 146 Grundgesetz. Darüber hinaus nicht. Beteiligung ja, aber dort, wo Menschen betroffen sind und die Ergebnisse sehen. Ich vertraue den Wählerinnen und Wählern. Ich misstraue einem Instrument, das einen Punkt herausgreift, Geld belohnt und dann niemanden mehr verantwortlich macht.
Sprendlingen, im Oktober 2026
Manfred Scherer
© 2026 Manfred Scherer. Die Weiterverbreitung dieses Textes, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Autors.
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